Schneezäune erhöhen die Verkehrssicherheit!
[Leutkirch/Wangen] Zum Schutze der Bundesfernstraßen vor nachteiligen Einwirkungen der Natur (Schneeverwehungen) müssen lt. § 11 Bundesfernstraßengesetz geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Hierzu zählen die alljährlich im Herbst (spätestens
zum 08.11.d.J.) aufzustellenden Schneezäune. Um mit dem Aufstellen der
Schneezäune baldmöglichst beginnen zu können bitten wir, die betroffenen Felder
zu bearbeiten.
Für das Verständnis und die Bemühungen der Grundstücksbetreiber
im Voraus herzlichen Dank.
Ihre Autobahnmeisterei Wangen
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